Wollte schon sagen...ick hab dir da nie jesehen...;o)
09.10.2007 - 15:45 Uhr
nicklass
@babe
also ich hab ihn nicht^^
aber wen empfehlen wir denn nun in rostock?
09.10.2007 - 15:47 Uhr
babe0702
Sie will ja einen aus Schwerin...soll se doch die RA-Kammer anrufen und nach nem Fachanwalt für Familienrecht fragen. Wird se schon alleine hinbekommen, ist doch sonst so schlau.
nee... das is 40km von SN entfernt, außerdem will ich ja nich von meiner mama weg...
09.10.2007 - 16:00 Uhr
MaxMaron
so einfach mit klagen wird es wohl aber auch nicht, wenn er,wie ich mitbekommen habe, eh kein Geld hat bringt das auch nichts, und wenn du das 3. seiner Kinder bist hat das 1. den Anspruch zuerst.
Als das älteste Kind hat den ersten Anspruch, dann das 2. daach das jüngste.
Ich wünsch dir trotzdem viel Glück und ne menge Geduld.
hm... naja... will ich ma meinem bruder sein geld nich streitig machen!^^
09.10.2007 - 16:08 Uhr
MaxMaron
ja, wenn du in einer ehe gezeugt und geboren wurdest und er nicht der ehemann war, also wenn deine Mutter zu dem Zeitpunkt mit einem andern Mann verheiratet war, ansonsten ist es egal.
Ist die Vaterschaft anerkannt oder nicht? das muss ein Anwalt klären, es gibt genug Kleinigkeiten die dabei beachtet werden müssen, weil wenn irgendwas dabei nicht stimmt, wird die klage abgeschmettert.
09.10.2007 - 16:09 Uhr
babe0702
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, er hat die Unterhaltsleistungen gerade erst eingestellt, also wird er die Vaterschaft wohl anerkannt haben.
Sannie geh zum Anwalt und hol dir vorher nen Beratungshilfeschein beim Gericht, sonst hast noch REchtsanwaltskosten für die Beratung, falls du letztendlich gar nichts machst.
Du bist Single?
Auf der Suche nach deinem Traumpartner?
Komm zum neuen Flirtsofa! 100% kostenlos und jetzt neu: Matching! Teste es gleich aus: flirtsofa.com.